In Bereichen, in denen es um die Verarbeitung und den Verkauf mit Lebensmitteln geht, ist Hygiene das A und O. Das betrifft nicht nur das Personal. Auch von der Konsequenz der Kunden hängt es ab, ob Infektionsketten dauerhaft unterbrochen werden können. Welche Hygienevorkehrungen lebensmittelverarbeitende Betriebe treffen sollten.
Internationaler Tag der Lebensmittelsicherheit
Jedes Jahr am 7. Juni macht der „Internationale Tag der Lebensmittelsicherheit“ darauf aufmerksam, welche Folgen verunreinigte und verdorbene Lebensmittel für die Gesundheit haben. In Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten und verkaufen sind daher strengste Maßnahmen für die Personalhygiene Pflicht. Das gilt für die Gastronomie, Take-Away-Services, Läden und Supermärkte.
Aber auch Kunden haben einen erheblichen Anteil daran, ob sich gesundheitsschädliche Keime verbreiten. Daher sollten lebensmittelverarbeitende Betriebe auch ihre Kunden in ihr Hygienekonzept integrieren. Hierbei müssen unterschiedliche Hygieneregeln beachtet werden. Wir geben einen Überblick.
Allgemeine Vorgaben:
- Kunden sollten das Abstandsgebot einhalten. Das betrifft insbesondere Eingänge, Kassenbereiche, Theken, Selbstbedienungseinrichtungen und Warteschlangen.
- Darüber hinaus ist die Anzahl der Kunden im Geschäft oder im Lokal zu begrenzen.
- Um Gedränge vor und in Lokalen und Geschäften vorzubeugen, ist es erforderlich, Kunden aktiv aufzufordern, sich an die Abstandregeln zu halten.
- Mit Abstandslinien auf dem Boden oder Absperrbändern lassen sich die einzuhaltenden Abstandsregeln visualisieren. Auch Hinweisschilder sind sinnvoll.
- In Einkaufsläden sind Einkaufswägen ein geeignetes Mittel zur Abstandseinhaltung.
- Es sollte möglichst jeweils nur ein Kunde einen Wagen nutzen.
- Bei Selbstbedienungstheken sind Zangen zu benutzen und einmal entnommene Lebensmittel dürfen nicht mehr zurückgelegt werden.
- Wenn möglich, sollte bargeldlos bezahlt werden.
- In Kassenbereichen muss der Mindestabstand zum Kassenpersonal eingehalten werden. Ist das nicht möglich, schützen Trennwände aus Plexiglas.
- Kunden sollten allein einkaufen gehen und bei Husten und Schnupfen auf den Einkauf verzichten.
- Vor und nach dem Einkauf sollten sorgfältig die Hände gewaschen werden.
- Den Anweisungen des Personals muss Folge geleistet werden.
Wichtig: Abgesehen von diesen Vorgaben sollten in verschiedenen Bereichen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise lässt ich die Keimbelastung in den Kundenbereichen noch einmal deutlich reduzieren.
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- Handdesinfektion in Restaurants
- Handdesinfektion in Hotels
Achten Sie außerdem darauf, dass das verwendete Handesinfektionsmittel 60 Prozent Alkohol enthält. Coronaviren reagieren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohol.
Wichtig ist außerdem, dass die genutzten Handesinfektionsmittel mit feuchtigkeitsspendenden Inhaltsstoffen angereichert sind. Ein zu hoher Alkoholgehalt trocknet die Haut schnell aus. Mit einem ausgewogen formulierten Handesinfektionsmittel ist diese Gefahr obsolet. Das steigert die Akzeptanz von Kunden, die Mittel anzuwenden.
Bleiben Sie gesund!
In eigener Sache
Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die eigenen Produktionskapazitäten auszubauen. Auf diese Weise unterstützt PURELL Betriebe bei der Rückkehr in die Normalität. Die getroffenen Maßnahmen werden uns schon in naher Zukunft in die Lage versetzen, mehr PURELL® Handdesinfektionsmittel, Seife und Oberflächendesinfektionsmittel bereitzustellen.